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   BVerwG, 02.03.2001 - 4 B 13.01   

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https://dejure.org/2001,13088
BVerwG, 02.03.2001 - 4 B 13.01 (https://dejure.org/2001,13088)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.2001 - 4 B 13.01 (https://dejure.org/2001,13088)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 2001 - 4 B 13.01 (https://dejure.org/2001,13088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme einer Präklusion - Rüge der Einstufung einer Straße als Kreisstraße und der mangelnden Einhaltung von Vorschriften des Naturschutzrechts - Anforderungen an den Inhalt einer Einwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2001 - 4 B 13.01
    Im Übrigen hat der beschließende Senat bereits mehrfach die Voraussetzungen für die Annahme einer Präklusion umschrieben und dabei auch ihre Verfassungsmäßigkeit bejaht (vgl. insbesondere Urteil vom 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - NVwZ 1997, 489 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 119).

    Er hat ferner ausgeführt, dass eine Einwendung so konkret sein muss, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll (vgl. Beschluss vom 12. Februar 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - UPR 1996, 236 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 109).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2001 - 4 B 13.01
    Die Beschwerde benennt hierzu den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - (BVerfGE 61, 82 = NJW 1982, 2177 ) sowie das vorangegangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1980 - BVerwG 7 C 101.78 - (BVerwGE 60, 297).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2001 - 4 B 13.01
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt nicht den Anforderungen einer Divergenzrüge (stRspr, vgl. beispielsweise BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2001 - 4 B 13.01
    Die Beschwerde benennt hierzu den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - (BVerfGE 61, 82 = NJW 1982, 2177 ) sowie das vorangegangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1980 - BVerwG 7 C 101.78 - (BVerwGE 60, 297).
  • BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Umfang des fernstraßenrechtlichen Einwendungsausschlusses

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2001 - 4 B 13.01
    Er hat ferner ausgeführt, dass eine Einwendung so konkret sein muss, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll (vgl. Beschluss vom 12. Februar 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - UPR 1996, 236 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 109).
  • BVerwG, 13.11.1995 - 4 B 236.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für die Revisibilität i.S. von § 137 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2001 - 4 B 13.01
    Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass selbst eine wörtliche Übereinstimmung des Landesrechts mit revisiblen Vorschriften die Revisibilität nicht begründet (vgl. Beschluss vom 13. November 1995 - BVerwG 4 B 236.95 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 5) und für eine Übereinstimmung zwischen Landesrecht und einer Vorschrift des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes nichts weiter gehendes gelten kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2426/99

    Ausbau und Neubau einer Eisenbahnstrecke

    Folglich kann etwa die Einwendung eines mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen Grundeigentümers, in der eine Trassenverschiebung gefordert wird, nicht zugleich als Hinweis darauf verstanden werden, dass auch die straßenrechtliche Einstufung und die mangelnde Einhaltung von Vorschriften des Naturschutzrechts gerügt werden sollen; dem steht nicht entgegen, dass keine unzumutbaren Anforderungen an den Inhalt einer Einwendung gestellt werden dürfen (Senatsurteil v. 09.10.2000, a. a. O. 280, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 02.03.2001 - 4 B 13.01 -).
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